DIANA KIEF
Rohrreinigung
unsere Leistungen warum wir? so erreichen Sie uns Impressum Dienstleistungs- und Zahlungsbedingungen
Dienstleistungs- und Zahlungsbedingungen:
Wir
verpflichten uns, die uns übertragenen Rohrreinigungsarbeiten nach bestem
Gewissen und Können auszuführen. Es werden modernste Maschinen eingesetzt, die
für eine erfolgreiche Arbeit Voraussetzung sind. Hierbei bleibt es dem
pflichtgemäßen Ermessen des die Arbeit ausführenden Monteurs überlassen, welche
Maschinen zum Einsatz kommen.
Haftungsausschluss:
Keine
Haftung bei den wie unten genannt entstandenen Schäden, keine Haftung für
Folge- und Allmählichkeitsschäden.
Für
Beschädigungen durch den Kamerakopf bei schlechter Sicht, durch Bögen, defekte
Rohre, Rollringe, etc. wird keine Haftung übernommen.
Für
Schäden, die wie folgt entstehen können wird keine Haftung übernommen:
Bei überalterten / brüchigen Rohrleitungen und Geräten; bei Bleirohren; bei alten HT – Rohren; bei vorgeschädigten Rohren; bei übergroßer Verschmutzung (ab 50 %); bei Verstopfung aus harten Gegenständen; bei Verstopfung durch Zement, Steine, Metall, Abflussreiniger (Pulver / Granulat), etc.; bei Fehlverlegungen; bei T – Stücken; bei fehlenden Reinigungsöffnungen; durch Pressluft; bei nicht befestigten Rohrleitungen; bei auftretendem Rückstau, Beschädigungen oder Verschmutzungen in dem zu arbeitendem Raum oder in anderen Räumen; bei Nichtbeachtung von Anweisungen oder Hinweisen des Personals.
In
diesen Fällen können die Arbeiten von uns jederzeit abgebrochen werden. Die bis
zu diesem Zeitpunkt geleisteten Dienste sind vom Auftraggeber zu vergüten.
Sonstiges:
Bei
hängengebliebenem Kamerakopf ist die Rohrleitung vom Auftraggeber sofort
freizugraben oder freizustemmen.
Werden
durch die Maschinen nachweisbare Fehler verursacht, so treten wir für die
Beseitigung der hierdurch entstandenen Schäden ein. Die Beweislast obliegt dem
Auftraggeber.
Der
Termin von Rohrreinigungsarbeiten bei Großprojekten – wie z. B. Wohnblocks oder
großen Mietshäusern – wird vom Auftraggeber bekannt gegeben. In diesem
Zusammenhang ist es erforderlich, dass die Monteure Zutritt zu allen
Etagenwohnungen, zu den Speichern und zu den Kellern haben. Treten durch die
Nichtbeachtung dieses Erfordernisses in verschlossenen Wohnungen, Speicher-
oder Kellerräumen durch möglicherweise eintretenden Rückstau oder plötzlichen
Durchbruch Schäden ein, übernehmen wir keine Haftung.
Dem
Personal vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten. Ist dies nicht der Fall, ist
das Personal berechtigt die Arbeiten sofort abzubrechen. Die bis zu diesem
Zeitpunkt geleisteten Dienste sind vom Auftraggeber zu vergüten.
Bestellung
und Bezahlung:
Strom, Wasser und sonstige Hilfsmittel sind vom
Auftraggeber kostenlos zu stellen.
Der
Besteller wird mit der Erteilung des Reinigungsauftrages und nach deren
Ausführung Vollschuldner.
Eine
Verrechnung von Reinigungskosten mit dem Hauswirt oder einer
Verwaltungsgesellschaft sind Angelegenheit des Auftraggebenden.
Der
Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszustellung zur Zahlung
fällig.
Im
Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe des jeweils aktuellen
Zinssatzes vom Fälligkeitstag ab berechnet. Sollte nach weiteren 14 Tagen keine
Zahlung erfolgt sein, muss der Schuldner mit weiteren Gebühren rechnen.
Mängelrügen
entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung und müssen spätestens 8 Tage nach
Ausführung der Arbeit angezeigt sein.
Die
Berechnung der Arbeitszeit und der Maschineneinsätze gliedert sich wie folgt:
Mindestberechnung pro Monteur: Die erste Stunde wird voll berechnet, es wird auf
halbe Stunden aufgerundet.
Mindestberechnung
pro Maschine: 1 Stunde, es wird auf halbe Stunden aufgerundet.
Salvatoresche Klausel:
Sollte
einer oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden,
berührt dies die Gültigkeit der anderen Bedingungen nicht. Die ganz oder
teilweise unwirksame Bedingung wird ersetzt, durch eine solche, die rechtlich
wirksam ist.